BERATUNG

Wirtschafts- und Unternehmensrecht 

Wir denken – wie Sie selbst – wirtschaftlich. Auch im Rechtlichen.

Die Anwaltskanzlei HARDER berät und vertritt inhaber- bzw. familiengeführte klein- und mittelständische Unternehmen aus allen Bereichen der Wirtschaft – Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk.

Datenschutzrecht

Meistern Sie mit uns die Herausforderungen im Datenschutz.

Wir machen seit 1989 Datenschutzrecht. Unternehmen, Verbände und Vereine zählen auf unsere Expertise und unser Netzwerk mit externen Datenschutzbeauftragten in ganz Bayern.

Miet-, Pachtrecht und Immobilienrecht

Für Gewerbe und privat.

Man muss immer auch die andere Seite kennen. Deshalb arbeiten wir für Mieter und Vermieter und begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie.

Nachbarrecht

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt – Friedrich Schiller, Wilhelm Tell IV, 3

Wir helfen bei nachbarschaftlichen Problemen rund um Immobilie und Grundstück. Bei Ärger mit dem Grenzabstand durch Pflanzenbewuchs, bei Grenzverletzungen beispielsweise durch Überhang von Pflanzen und Eindringen von Wurzeln – wir sorgen sozusagen für den rechtlichen „Rückschnitt“. Zum Nachbarrecht gehört auch die Abwehr von Einwirkungen auf Ihre Immobilie bzw. Ihr Grundstück. Dabei legen wir unser Augenmerk besonders auch auf eine nachhaltige nachbarliche Befriedung – man lebt ja möglicherweise noch länger „Tür an Tür“.

Arbeits- und Dienstvertragsrecht

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Auch hier gilt: Optimal beraten und vertreten kann man am besten, wenn man weiß, wie der andere tickt.

Recht für Kreative

„Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“ – Karl Valentin

Performing Arts, bildende Kunst, Foto, Werbung, Publizistik, Event – selbst Musiker und in der bildenden Kunst zuhause, versteht Rechtsanwalt Harder, was seine Mandanten denken, fühlen und wollen. Selbstverständlich ist zu wissen, worauf es rechtlich ankommt.

Erbrecht und Vorsorgevollmacht

Kein Erbfall ohne Erben – und auch ohne Streit.

Wir kümmern uns um Ihren letzten Willen und dessen Umsetzung, begleiten unsere Mandanten bei der Testamentserrichtung, übernehmen die Testamentsvollstreckung und helfen bei der Erbauseinandersetzung. Bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, insbesondere auch für Unternehmer, geben wir Ihnen die richtigen und auch wichtigen Formulierungen an die Hand –  bei einer nötigen Beurkundung von Vollmachten, insbesondere bei Generalvollmachten, arbeiten wir eng mit Notaren zusammen.