PROZESS

Prozessführung 

Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren – und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.

Mahatma Gandhi

Wir vertreten Ihre Interessen vor

  • Zivilgerichten (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht) bundesweit und speziell in Bayern vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht
  • Arbeitsgerichten (Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht)
  • Finanzgerichten einschließlich des Bundesfinanzhofes

Wir verfügen über die erforderlichen Kontakte zu erfahrenen Kollegen aus den Bereichen Verwaltungsrecht und Strafrecht und vermitteln Ihnen gerne bei Bedarf den Kontakt.